A | ABSENZEN Ein nicht voraussehbares Schulversäumnis ist der Klassenlehrperson gleichentags zu melden und durch die Erziehungsberechtigten spätestens beim Wiedererscheinen des Kindes zum Unterricht zu begründen. Für voraussehbare, begründete Schulversäumnisse bis auf die Dauer von zwei Tagen ist vorher die Erlaubnis der Klassenlehrperson einzuholen. Wird ein längeres Fernbleiben beantragt, ist die Bewilligung der Schulleitung erforderlich. ANLÄSSE Im Schuljahresverlauf finden immer wieder spezielle Anlässe statt, teils in der Klasse, teils in den Stufen, teils mit der gesamten Schule. Die Daten dieser Anlässe werden jeweils so früh wie möglich bekannt gemacht und in der Escola-Agenda aufgeführt. An Schulanlässen gemäss Jahresprogramm dürfen keine Jokertage bezogen werden. ANMELDUNG Neuzuziehende melden sich beim Schulsekretariat. Dieses stellt ein Anmeldeformular zu. Die Klassenzuteilung nimmt dann die Schulleitung vor. |
B | BEKLEIDUNG Die SuS aller Stufen sollen in sauberer, angepasster Kleidung in die Schule kommen. In der Turnhalle werden Sportkleider getragen. |
D | DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE Kinder, die beim Eintritt in die Schule nicht über ausreichende Deutschkenntisse verfügen, erhalten zusätzlichen Deutschunterricht einzeln oder in Kleingruppen. Der Unterricht wird von besonders dafür ausgebildeten Lehrpersonen erteilt. Er findet während der Unterrichtszeit oder in der Freizeit statt. DISZIPLINARISCHE MASSNAHMEN Die SuS haben die Anordnungen der Lehrpersonen zu befolgen. Das Nichteinhalten von Klassen- und Schulregeln kann mit verschiedenen Massnahmen geahndet werden und liegt üblicherweise in der Verantwortung der zuständigen Lehrpersonen. |
E | EINSCHULUNGSKLASSE Wir führen eine zweistufige Einschulungsklasse. Kinder, die noch nicht schulreif sind, lernen den Schulstoff der 1. Klasse in zwei Jahren im geschützten Rahmen dieser kleinen Klasse. Danach besuchen sie die reguläre 2. Klasse. EINTRITT KINDERGARTEN Kinder, die bis zum 31. Juli eines Kalenderjahres 4 Jahre alt geworden sind, werden schulpflichtig und treten laut kantonalem Schulgesetz nach den Sommerferien in den zweijährigen obligatorischen Kindergarten ein. Auf ein begründetes Gesuch der Eltern hin, kann die Schulleitung die Schulpflicht um ein Jahr aufschieben. |
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G | GENERATIONEN IM KLASSENZIMMER In einigen Kindergärten und Schulklassen sind SeniorInnen im Einsatz. Sie unterstützen die Lehrpersonen als Freiwillige während eines Vormittags pro Woche. Sie sind im Programm "Generationen im Klassenzimmer" der Pro Senectute Schaffhausen organisiert. |
H | HANDY/ELEKTRONISCHE GERÄTE Die Nutzung von elektronischen Geräten (Tablet, Smartphone, Smartwatch, Kopfhörer, usw.) ist in Schulgebäuden und im Unterricht ausschliesslich mit Erlaubnis einer Lehrperson gestattet. Während der grossen Pause benutzen Schülerinnen und Schüler keine elektronischen Geräte. HAUSAUFGABEN Über die Ferien werden keine Hausaufgaben erteilt. In der Primarschule werden über das Wochenende keine Hausaufgaben aufgegeben. Richtlinien: |
J | JOKERTAGE Auf schriftliche Anmeldung der Erziehungsberechtigten hin hat jedes Kind, ohne Begründung, Anspruch auf zwanzig freie Halbtage im ersten Jahr des Kindergartens, zehn freie Halbtage im zweiten Jahr des Kindergartens sowie vier freie Halbtage pro Schuljahr in der Primar- und Orientierungsschule. Die Beanspruchung dieser Jokertage ist der Kindergärtnerin bzw. dem Klassenlehrer spätestens drei Schultage vor Antritt der freien Tage oder Halbtage zu melden. Während Schulanlässen gemäss Semester- oder Jahresprogramm der Schule können keine Jokertage eingesetzt werden. |
K | KLASSENLAGER Klassenlager finden in der Regel in der 6. und 8. Klasse statt. Sie sind Teil des Schulunterrichts und für alls Kinder obligatorisch. Eltern tragen einen Unkostenbeitrag von CHF 16 pro Tag. |
L | LEISTUNGSSPORT SuS, die einen sehr grossen Trainingsaufwand für ihren Sport betreiben, können unter Umständen für einzelne Lektionen vom Unterricht dispensiert werden. |
M | MATERIAL Kindergartenkinder brauchen ein Znünitäschli und Finken. SuS brauchen für den Schulstart einen Schulthek, ein Etui mit Bleistift, Gummi, Farbstiften, einen Turnsack mit Turnzeug und Hausschuhe. Schulbücher und Hefte werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Sie sind mit Sorgfalt zu behandeln. Mehrwegbücher müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Beschädigtes bzw. verlorenes Material haben Eltern zu ersetzen. MITTAGSTISCH In der Sporthalle Hopfengarten gibt es einen betreuten Mittagstisch, den HOGA-Lunch. Das Essen muss selber mitgebracht werden. Eine Mikrowelle steht zur Verfügung. |
N | NOTFÄLLE Für Notfälle benötigt jede Lehrperson von jedem Kind eine gültige Telefonnummer eines Elternteils. Sind Sie bitte besorgt, dass Ihre Daten in Escola aktuell sind. |
P | PAUSE Während der grossen Pausen am Vor- und Nachmittag halten sich die Schülerinnen und Schüler ohne andere Weisung innerhalb des Pausenareals im Freien auf. |
S | SAB (SCHULISCHE ABKLÄRUNG UND BERATUNG) Die Abteilung schulische Abklärung und Beratung (SAB) des Erziehungsdepartements ist zuständig für die schulische Abklärung von Kindern mit Lernschwächen oder speziellen Begabungen. Desweiteren hilft sie Eltern und Lernenden bei sehr schwierigen schulischen Situationen und Erziehungsproblemen. Sowohl Eltern wie Lehrpersonen können sich an die Beratungsstelle wenden. SCHILW Alle Schulteams sind zu schulinternen Weiterbildungstagen (SchilW) verpflichtet. Die Anlässe finden teilweise in der unterrichtsfreien und teilweise während der Unterrichtszeit statt. Schulausfälle wegen SchilW werden frühzeitig kommuniziert, damit die Eltern die Betreuung ihrer Kinder organisieren können. SCHNEESPORTLAGER Alljährlich findet in den Sportferien sowohl in der Primarschule als auch der Orientierungsschule ein Schneesportlager statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Gemeinde leistet einen Beitrag an die Kosten. SCHULARZT Die Aufgaben des Schularztes sind im kantonalen Reglement zur schulärztlichen Tätigkeit geregelt. Er untersucht die Kinder im 6. und 8. Schuljahr auf Wunsch der Eltern und führt fehlende Impfungen direkt in der Schule durch. SCHULHAUSORDNUNG Die Hausordnung der Schulen Stein am Rhein gilt für alle Stufen und ist eine wichtige Richtschnur für ein möglichst gutes Zusammenleben an unserer grossen Schule. SCHULSOZIALARBEIT Unsere Schulsozialarbeiterin ist Rahel Ott. Sie ist Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen bei familiären oder schulischen Problem. Sie unterstützt in schwierigen Situationen und hilft Lösungen zu finden. Die Schulsozialarbeiterin untersteht der Schweigepflicht und kann auch bei sehr persönlichen Problemen aufgesucht werden. SCHULSYSTEM SCHAFFHAUSEN Die Schule besteht aus den drei Abschnitten Kindergarten (Dauer: 2 Jahre), Primarschule (Dauer: 6 Jahre) und Orientierungsschule (Dauer: 3 Jahre). Die Orientierungsschule wird unterteilt in Sekundarschule (erweiterte Anforderungen) und Realschule (grundlegende Anforderungen). SCHULWEG Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Es wird sehr empfohlen, dass die Kinder lernen, den Schulweg allein zu bewältigen. Sie gewinnen an Selbständigkeit und haben die Gelegenheit sich mit anderen Kindern auszutauschen. SCHULZAHNKLINIK Alle Kinder werden jährlich durch einen Arzt der Schulzahnklinik untersucht. Die Teilnahme an der Reihenuntersuchung ist für alle Kinder obligatorisch. Die Eltern erhalten einen Bericht zum Zustand der Zähne ihrer Kinder. Die nötigen Behandlungen können in der Schulzahnklinik in Schaffhausen (zu einem vergünstigten Tarif) oder bei einem privaten Zahnarzt durchgeführt werden. SUCHTMITTEL Alkolhol, Zigaretten und andere Drogen sind auf dem Schulareal und bei Schulanlässen gemäss Art. 5 der kantonalen Schulordnung verboten. |
V | VERKEHRSERZIEHUNG Die Verkehrserziehung erfolgt durch die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei. Vom Kindergarten bis zur 5. Klasse lernen die Kinder stufengerecht sich selbständig im Verkehr zu bewegen. Den Abschluss der Verkehrserziehung bildet die Veloprüfung am Ende der 5. Klasse. VERSICHERUNG Seitens der Schule besteht keine Versicherung. Bei Schadenfällen muss die persönliche Unfall- oder Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden. |
Z | ZAHNPROPHYLAXE Im Kindergarten, den unteren Klassen der Primarschule und im letzten Schuljahr der Orientierungsschule kommt eine Prophylaxeassistentin ins Schulhaus und übt mit den Kindern eine nachhaltige Mundhygiene ein. ZEUGNIS Das Zeugnis wird bis und mit 4. Primarschulklasse erst am Schuljahresende ausgestellt. Ein Semesterzeugnis folgt in der "Beobachtungsphase" (5. und 6. Klasse) sowie an der Oberstufe. Beurteilt wird die Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. Ab der 3. Klasse werden Noten erteilt. Im Winter findet zusätzlich ein obligatorisches Beurteilungsgespräch statt. |
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